Jugend

Auf dieser Seite finden sie Informationen zu unserer Jugendarbeit, sowie den rechtlichen Grundsätzen des Sportschießens für Jugendliche.

<- unser Jugendmaskottchen „HUBSI“

Jugendarbeit:

Die Jugendarbeit wird in unserem Verein großgeschrieben.

Wir legen sehr viel Wert auf die kindgerechte Ausbildung und Umgang mit Jugendlichen – und versuchen zum einen, den Spaß der Jugendlichen nie zu kurz kommen zu lassen, und zum anderen, ihnen durch qualifiziertes Training zu vielen Erfolgsmomenten zu verhelfen.

Sportschießen bietet gerade für Kinder viele Vorteile im Vergleich zu anderen Sportarten:

„Die besonderen Vorzüge des Sportschießens

Der Schießsport bietet im Vergleich mit anderen Sportarten klare Vorteile.
Im Schießsport erreicht man nicht durch Größe, Kraft, Schnelligkeit, Alter oder Schönheit die Meisterschaft. In vielen anderen Sportarten ist die Überlegenheit zu einem großen Teil von der genetischen Erbschaft bedingt. Um in jenen Sportarten Erfolg zu haben, muss man entweder groß und stark oder drahtig und schnell sein. In manchen Fällen wird Schönheit oder „Wohlverhalten“ verlangt. Wettquoten können auch schon mal über den Sieg entscheiden.
Auch die Farbwahl der Kleidung kann eine Rolle spielen.
In vielen Sportarten muss man dem Gegner körperlich wehtun, um ihn am Punktemachen zu hindern. In anderen Sportarten werden Sportler so weit angetrieben, dass sie sich selber wehtun. Auch das Wohlwollen von Schieds- und Kampfrichtern muss man sich oft über viele Jahre erarbeiten. Es gibt Sportarten, da ist man mit 19 Jahren schon zu alt oder mit 30 Jahren kommt das endgültige Aus.

Sportschießen ist anders

Beim Sportschießen hängt der Sieg von der Klarheit des Denkens sowie von der jeweiligen mentalen Selbstbeherrschung ab. Weder Schönheit, noch Schnelligkeit, Stärke, Größe, Geschlecht oder Alter spielen im Schießsport die entscheidende Rolle.

Der Erfolg ist abhängig von der Bereitschaft, in Training und Wettkampf immer dazu zu lernen. Natürlich sind Gesundheit und Ernährung ein wichtiger Baustein. Jeder Schütze kann sich sein Ziel stecken und kann seinen Erfolg erleben, ohne einen Gegner niederzuringen.

Beim Sportschießen hat man Gelegenheit sich wertvolle Eigenschaften für das tägliche Leben anzueignen, wie Nachdenken, Zielstrebigkeit, Planen, Organisieren, Konzentrieren, Urteilsfähigkeit oder Entschlossenheit. Wir trainieren hier Dinge, die ein ganzes Leben lang helfen werden.

Sportschießen ist olympisch. Man muss nicht im Kindesalter beginnen, der Einstieg bis ins „hohe Alter“ ist möglich. In welcher anderen Sportart starten 60- oder gar 70- jährige Sportler mit Leistungen von internationalem Niveau?
Frauen und Männer starten in manchen Wettbewerben gemeinsam in Mannschaften.
Es ist eine Sportart für drinnen und draußen, für Sommer und Winter.
Training und Wettkampf finden nicht im Bereich der Schmerzgrenzen statt.
In vielen Sportarten werden körperlich Behinderte ausgegrenzt. Sportschießen bietet hier besondere Möglichkeiten.
Sportschießen, ein Sport für Jung und Alt, Mann und Frau, Klein und Groß, Dick und Dünn, Arm und Reich. (Wobei Reichtum selten schadet)“

(Quelle:https://www.ssv-tamm.org/%C3%BCber-s-sportschie%C3%9Fen/)

 

Auch als Therapieform für ADHS ist Sportschießen verbreitet und sogar erfolgreich, wie diese TV-Reportage zeigt.

(Quelle: https://hessischer-schuetzenverband.de/Jugend/InfothekDownloadsLinks.aspx)

Unser Verein verfügt über 5 für die Jugendarbeit lizenzierte Mitglieder mit einer sogenannten „JugendBasisLizenz“ des Hessischen Schützenverbandes. Diese ist gesetzlich zwingend für das Training auf einer Schießstätte mit Jugendlichen vorgeschrieben (siehe unter Rechtliches). Zu jedem Jugendtraining wird mindestens eine Aufsichtsperson mit einer solchen Qualifikation anwesend sein.

Wir nehmen die Verantwortung, die sie, als Eltern, uns für ihre Kinder übertragen sehr ernst.

Jeder in unserem Verein ist auf ein größtmögliches Wohl ihrer Kinder bedacht und handelt hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen am Schießstand mit größter Sorgfalt.

Rechtliches:

„Nach dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Waffengesetz ist nach § 27 Abs. 3WaffG das Schießen für Kinder und Jugendlichen nur gestattet, wenn dies unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person stattfindet. Diese Person muss auf der Schießstätte anwesend sein, für die Schießausbildung leitend verantwortlich und berechtigt sein, der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht selbst zu übernehmen (§ 10 Abs. 5 AWaffV).“ (Quelle: Hessischer Schützenverband)

Rechtlich ist für Kinder unter 12 Jahren der Schießsport verboten! Allerdings bieten wir in unserem Verein das „Schießen“ mit einem Lichtgewehr an, welches sein Ziel nicht mit Projektilen, sondern mit einem Laser trifft.

Prinzipiell benötigen alle Minderjährige eine Einverständniserklärung ihrer Eltern um am Sportschießen teilnehmen zu können:

Einverstaendniserklaerung